Der Tradierung zufolge wurde dem Propheten Muhammad (s) in neunten Monat des islamischen Mondkalenders, dem sogenannten Ramadan, die Heilige Schrift des Islam, der Qur’an, überliefert. Im Ramadan fasten Muslim*innen von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Mit dem gemeinsamen Iftar-Mahl wird das Fasten am Abend beendet.
Das Fasten dient vor allem dazu, sich Allahs und des Wesentlichen im Leben bewusster zu werden. Muslim*innen bemühen sich durch Verzicht ihr Temperament zu kontrollieren, die zahlreichen Segnungen in ihrem Leben zu erkennen, ihren Charakter zu verbessern und ihren Glauben zu stärken. Das Fasten verliert seinen Sinn, wenn es sich nicht positiv im eigenen Verhalten zeigt. Faustende sollten sich daher besonders vorbildlich verhalten und sich bemühen, ihren Aufgaben wie gewohnt nachzukommen, sei es im sozialen Bereich, in der Arbeit, in der Schule oder auch zu Hause.
Kinder, Personen mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen, chronisch Kranke und Hochbetagte sind vom Fasten befreit. Versäumte Fastentage nachzuholen ist für alle jene zulässig, die akut erkrankt sind, sich auf Reise befinden, schwangere und stillende Frauen, Frauen im Wochenbett oder in der Menstruation. Diese Erleichterungsregeln sind im Qur’an und in den islamischen Überlieferungen festgeschrieben.